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Sachmangelhaftung

In einer interessanten Entscheidung vom 09.05.2018 (Az. VIII ZR 26/17) hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob ein Käufer im Anschluss an eine bereits erklärte Minderung des Kaufpreises wegen desselben Sachmangels (auch) noch im Wege des sogenannten "großen Schadensersatzes" die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann – im Ergebnis hat der BGH diese Frage verneint!

Der Entscheidung lag zugrunde, dass die Klägerin (GmbH) einen Leasingvertrag über ein von der Beklagten hergestelltes und zum Verkauf angebotenes Neufahrzeug der Marke Mercedes-Benz schloss. Nachdem die Leasinggesellschaft das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 99.900 € von der Beklagten erworben hatte, wurde es im März 2014 an die Klägerin übergeben.

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