Bekanntlich sind wegen der VW-Abgasmanipulation an Dieselfahrzeugen (EA 189) inzwischen mehrere tausend Klagen vor deutschen Gerichten gegen VW oder VW-Händler anhängig oder bereits entschieden worden.
Der ZDK hat die beigefügte Übersicht über die bislang ergangenen - überwiegend nicht rechtskräftigen - Urteile zu diesem Thema zusammengestellt. Sie enthält alle bis zum heutigen Tage bekannt gewordenen Urteile, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Urteilsübersicht basiert auf einer intensiven Internetrecherche, Mitteilungen von Mitgliedsbetrieben sowie der vom ADAC in der Zeitschrift DAR (Deutsches Autorecht) veröffentlichten Rechtsprechungsübersicht zur Abgasthematik (vgl. DAR 9/2016 und 9/2017). Zur besseren Übersicht wurden die Urteile nach Gerichten alphabetisch und nach ihrem jeweiligen Verkündungsdatum sortiert, wobei die Entscheidungen der Oberlandesgerichte vorangestellt wurden. Soweit die Entscheidungen mit Leit- oder Orientierungssätzen versehen sind, können auch diese der Urteilsübersicht entnommen werden. In allen anderen Fällen enthält sie Kurzinfos über den Streitgegenstand bzw. den Ausgang des Verfahrens.
Um die Arbeitgeber bei der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes zu unterstützen und das Gesetz für Unternehmer handhabbarer zu machen, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) den Praxisleitfaden „Das neue Entgelttransparenzgesetz – Handlungsempfehlungen für die Praxis“ erstellt. Der Praxisleitfaden setzt sich intensiv mit dem individuellen Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers über Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung und der Entgelthöhe vergleichbarer Tätigkeiten von Mitarbeitern des anderen Geschlechts auseinander. Dabei orientiert er sich hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung an der grundsätzlichen Unterscheidung des Gesetzes zwischen tarifgebundenen und tarifanwendenden Arbeitgebern und nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Arbeitgebern.
Nachfolgend möchten wir Sie darüber informieren, dass die Änderungen in der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen (AU-Richtlinie) im Detail in der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158 vom 20.09.2017 in Heft 19/2017 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bekannt gemacht wurden.
Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158/2017 werden die Änderungen zu der bestehenden AU-Richtlinie sowohl inhaltlich als auch zeitlich anhand eines Stufenplans konkret beschrieben. Eine Umsetzung der Stufe 1 (Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung) zum 01.01.2018 beziehungsweise der Stufe 2 (Anpassung der Abgasgrenzwerte für die Trübungsmessung beziehungsweise für die CO-Messung (Grenzwertverschärfung)) zum 01.01.2019 erfolgt anhand des neuen AU-Geräteleitfadens (Software-Version 5.01). Nach einer Begutachtung der AU-Messgeräte auf die Software-Version 5.01 durch die Prüfstelle für AU-Abgasmessgeräte der DEKRA Automobile GmbH oder der Abgasprüfstelle der TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG wird dieser "neue" Geräteleitfaden Software-Version 5.01 den anerkannten AU-Werkstätten als Software-Update auf die "Version 5.01" bereitgestellt. Die Update-Kosten für eine Aufrüstung der AU-Messgeräte von der Software-Version 5 auf die Software-Version 5.01 werden bei rund 200 € liegen. Wie in der Vergangenheit wurden die entsprechenden Listen der positiv begutachteten AU-Messgeräte im internen Bereich unter www.kfz th.de zur Verfügung gestellt.
Die Stufe 3 (Einführung einer Überprüfung der Partikelanzahl an Dieselfahrzeugen) soll zum 01.01.2021 verpflichtend umgesetzt werden. Bezüglich der Integration einer Messung der Partikelanzahl sind jedoch neben dem Messverfahren noch die entsprechenden Grenzwerte zu definieren. Das BMVI wird das hierfür anzuwendende Messverfahren und die zulässigen Grenzwerte in Verbindung mit einem entsprechenden Prüfablauf durch eine weitere Änderung der AU-Richtlinie noch bekannt geben müssen.
Die in der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158 vom 20.09.2017 veröffentlichen Änderungen in der AU-Richtlinie werden auf die zukünftige Durchführung der Abgasuntersuchung in den berechtigten Untersuchungsstellen (Prüfstellen der Technischen Prüfstellen (TP) und der Überwachungsorganisationen, anerkannte AU-Werkstätten) in den nächsten Jahren entscheidende Auswirkungen haben. Aus diesem Grund wurden alle Neuerungen, die mit der angepassten AU-Richtlinie - beginnend ab dem 01.01.2018 - geregelt werden, in einer Informationsbroschüre für die Verbandsorganisation dargestellt.
Diese Informationsbroschüre steht für Sie, als Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung Südthüringen unter www.kfz th.de > Beratung & Service für Mitglieder > Werkstatt und Teile > Wissensdatenbank > Hoheitliche Aufgaben > AU zum Download bereit.