In einem früheren Artikel hatten wir über die Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) ab dem 01.01.2018 anhand einer Änderung der AU-Richtlinie gemäß der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158 vom 20.09.2017 informiert.
Das BMF hat mit zwei Schreiben an den ZDK einerseits und den ZDH andererseits zu konkreten Fragestellungen der beiden Verbände Stellung genommen.