Die am 11.03.2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase bringt für Kfz-Werkstätten und Autohäuser einige Neuerungen mit sich. Ziel der Verordnung ist es, die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) bis 2030 um zwei Drittel gegenüber 2014 zu reduzieren.
Der ZDK setzt sich seit mehreren Jahren für die Prüfung von ortsveränderlichen (mobilen) Ladeleitungen bei der UVV-Prüfung an gewerblich genutzten Fahrzeugen gemäß DGUV Vorschrift 70 auch durch Fachkundige für Hochvoltsysteme aus dem Kfz-Technikerhandwerk ein.
Mit dieser Mitgliederinformation möchten wir Sie über den aktuellen Sach- und Diskussionsstand zur Durchführung dieser Prüfung und über Angebote durch Schulungsanbieter informieren.
Während E-Autos eine jährliche Zahlung erhalten, wird die Vergütung für Ladestrom auf Grundlage der geladenen Kilowattstunden abgerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Ladepunkte öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet sind.
In den vergangenen Tagen ist es trotz der bisherigen Informationen zu weiteren zahlreichen Nachfragen gekommen, welche konkreten Auswirkungen genau die EnSikuMaV auf die Beleuchtung von und in Kfz-Unternehmen hat.
Nach dieser Verordnung wird der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ausdrücklich von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt.