Bereits kurz nach Beginn der Pandemie hatte der Gesetzgeber einen befristeten erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen bzw. die entsprechenden Voraussetzungen herabgesetzt (z.B. Vorliegen eines lediglich 10 %-igen Arbeitsausfalls, kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden).
Hiermit möchten wir Sie noch einmal über Sachkundeschulungen für „Airbag“, „Klima“, „Hochvolt“ und Ölabscheider informieren.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Corona-Arbeitsschutzverordnung angepasst und verlängert.
Aufgrund der sinkenden Corona-Inzidenzen und Neuinfektionen wurde eine neue Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen, welche ab heute, dem 1. Juli, gilt.