Nach Zustimmung durch den Bundesrat am 25.06.2021 wird die Steuererklärungsfrist für das Kalenderjahr 2020 erfreulicherweise um drei Monate verlängert.
Die Pflicht zur Information über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen des beworbenen Modells trifft den werbenden Hersteller oder Händler unabhängig davon, ob er selbst oder ein anderer Hersteller oder Händler zum Zeitpunkt der Werbung objektiv zur Lieferung des beworbenen Modells in der Lage ist.
mit unserer Mitgliederinformationen vom 09.03.2021 und vom 03.05.2021 hatten wir über das neue Reifenlabel und die ZDK Broschüre „Das neue Reifenlabel - Kennzeichnungspflicht von Reifen ab dem 01.05.2021“ informiert.
Die steuerfreie Corona-Prämie für Arbeitnehmer wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.