Nachdem die 4. EU-Geldwäscherichtlinie im deutschen Geldwäschegesetz (GwG) umgesetzt wurde und auch die Aufsichtsbehörden ihr Merkblatt an das neu gefasste GWG angepasst haben, ist nunmehr auch eine Überarbeitung des ZDK-Merkblatts erfolgt.
wie bereits in unserer Mitgliederinformation vom 13.02.2019 mitgeteilt wurde das Formular „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung“ überarbeitet.
Wir freuen uns Ihnen die Sonderausgabe der Mitgliederzeitung zur Gesellenfreisprechung am 02.02.2019 zu übersenden.