In seinen Beschlüssen vom 02.08. und 20.09.2017 (Az. 6 U 5/17) hat sich das OLG Bamberg mit der Frage befasst, ob eine Ersatzlieferung eines mit einem Abgassachmangel versehenen VW Tiguan der 1. Generation unmöglich ist, wenn der entsprechende Fahrzeugtyp inzwischen nichtmehr hergestellt wird und durch ein neues Modell mit einer anderen Motorisierung ersetzt worden ist.