In seinem Urteil vom 26.04.2018 (Az. 15 U 82/17) hat sich das OLG Köln mit der Frage befasst, ob ein erheblicher Korrosionsschaden am Auspuff eines älteren Gebrauchtwagens einen Sachmangel begründet, der wegen seiner Art zum Ausschluss der für den Käufer günstigen Regelung zur Beweislastumkehr führt.