Um einen zügigen Ablauf des offiziellen Teils unserer Jahreshauptversammlung am Samstag zu ermöglichen und mehr Zeit den persönlichen Gesprächen widmen zu können, haben wir den Haushaltsplanentwurf 2019 nachfolgend zusammengefasst.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass bei Fahrzeugen, die nicht auf dem Bremsprüfstand geprüft werden können, die Bremswirkungsprüfung in einem Fahrversuch mit einem Verzögerungsmessgerät (VZM) durchzuführen ist.
In den letzten Jahren haben wir wiederholt darüber informiert, dass aufgrund der Neufassung der Bremsprüfstandsrichtlinie aus dem Jahr 2011 ab dem 01.01.2020 nur noch solche Bremsprüfstände (BPS) für die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) verwendet werden dürfen,