Die GEMA hat uns darüber informiert, dass sich im Gesamtvertrag die vereinbarten Vergütungssätze ab 1. Januar 2018 ändern.
Für Sie als Mitglied wird auf diese neuen Vergütungssätze der Gesamtvertragsnachlass wie bisher eingeräumt.
Die ab 2018 gültigen Vergütungssätze werden Anfang Januar auf der GEMA-Internetseite veröffentlicht unter:
Auch für das Jahr 2018 stellt die Bundesregierung wieder Fördergelder im Rahmen des De-minimis Förderprogramms zur Verfügung. Bis zu fünf Anträge (Erstantrag und Folgeanträge) je Antragsteller können in der Antragsfrist zwischen dem 8. Januar 2018 und dem 1. Oktober 2018 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden.
Es wurde bereits mehrfach thematisiert, dass nicht alle bisher anerkannten Prüfstützpunkte zum 1.1.2018 über einen Scheinwerfereinstellprüfplatz nach HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie oder den ggf. aktuell schon zusätzlich zu kalibrierenden Bremsprüfstand verfügen.