In seinem Urteil vom 08.03.2016 (Az. I-21 U 110/14) hat sich das OLG Düsseldorf mit den Folgen befasst, die die Biodieselbeimischung in Höhe von 7 % des Diesel-Kraftstoffs auf den Fahrzeugverkauf haben kann, wenn der Motor eines Dieselfahrzeugs nicht mit dem – inzwischen gängigen – B 7 Diesel-Kraftstoff kompatibel ist.
Wir möchten Sie heute über ein Urteil des OLG Hamm vom 16.05.2017 (Az. 28 U 101/16) informieren.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen europäischen Mitgliedstaaten. Zeitgleich kommt ein neues Bundesdatenschutzgesetz zur Anwendung, welches das bisherige BDSG ablöst.