Wie Sie wissen, konnte für das Betriebstagebuch für Altfahrzeug-Annahmestellen die Ergänzungslieferung bisher über den Werbemittelservice Deutsches Kfz-Gewerbe erworben werden.
Nach § 57 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für gewerblich genutzte Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70, bzw. bisher BGV D29) hat
"Der Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen
zu lassen".
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