Mit unserer Email vom 09.02.2018 hatten wir über die Zulassungsbeschränkung für Neufahrzeuge (leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2) ab dem 01.09.2018 informiert.
Ergänzend zu dem bisherigen Verfahren der "Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge (MAS)" möchten wir auf folgenden Sachverhalt hinweisen.
Zur Information überlassen wir Ihnen beigefügt die Verordnung (EU) 2018/858 vom 30.05.2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Mit dieser Verordnung ist das gesamte System der Typgenehmigung angepasst worden. Wesentliche Änderungen, die das Kfz-Gewerbe betreffen, sind folgende:
In früheren Informationen hatten wir bereits über die ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflichten berichtet.
Aufgrund mehrerer Rückfragen haben wir das Schreiben nochmals aufgearbeitet und ergänzt. Als Anlage sind die zutreffenden Merkblätter eingefügt. ->Anlage 1 ->Anlage 2