Nach § 57 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für gewerblich genutzte Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70, bzw. bisher BGV D29) hat
"Der Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen
zu lassen".
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In den vergangenen Wochen und Monaten gab es diverse Urteile und Beschlüsse von Oberlandesgerichten zum sog.
Die TAK CERT hat ihr Team um einen technischen Mitarbeiter für das Kalibrierlabor erweitert. In diesem Zusammenhang bietet die TAK CERT eine zusätzliche Möglichkeit zur Kalibrierung der Scheinwerfer-Einstell-Prüfsysteme (SEPS) in den Prüfstützpunkten an.