Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg
Mindestalter: | 18 |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | nein |
Beinhaltet Klasse: | A1, AM |
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Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Mindestalter: | 16 |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | nein |
Beinhaltet Klasse: | AM |
Altersstufung: | Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt. |
"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motoleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: | 24 Jahre |
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A |
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Vorbesitz: | nicht erforderlich |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Beinhaltet Klasse: | A1, A2, AM |