Die Firma intersoft consulting services AG warnt in einem Informationsschreiben zur Vorsicht im Umgang mit Zugriffsberechtigungen bei Apps. Man muss sich darüber bewusst sein, dass eine App regelmäßig entsprechende Funktionen ausführen kann, ohne dass es ein weiteres Zutun des Nutzers bedarf! Beispielsweise wenn man einer App den Zugriff auf Kamera, Mikrofon und Standort gewährt.
In einer interessanten Entscheidung vom 09.05.2018 (Az. VIII ZR 26/17) hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob ein Käufer im Anschluss an eine bereits erklärte Minderung des Kaufpreises wegen desselben Sachmangels (auch) noch im Wege des sogenannten "großen Schadensersatzes" die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann – im Ergebnis hat der BGH diese Frage verneint!
Der Entscheidung lag zugrunde, dass die Klägerin (GmbH) einen Leasingvertrag über ein von der Beklagten hergestelltes und zum Verkauf angebotenes Neufahrzeug der Marke Mercedes-Benz schloss. Nachdem die Leasinggesellschaft das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 99.900 € von der Beklagten erworben hatte, wurde es im März 2014 an die Klägerin übergeben.
Mit Urteil vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17) hat der Bundesgerichtshof die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess grundsätzlich für zulässig erachtet. Der Presseerklärung des BGH vom 15.05.2018 lässt sich folgender Sachverhalt entnehmen:
Der Kläger nimmt den Beklagten und seine Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall auf restlichen Schadensersatz in Anspruch. Die Fahrzeuge der Parteien waren innerorts beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Die Beteiligten streiten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hat. Die Fahrt vor der Kollision und die Kollision wurden von einer Dashcam aufgezeichnet, die im Fahrzeug des Klägers angebracht war.