Datenschutz 5 – Datenschutzbeauftragter
(In aller Regel ist nur dann ein DSB zu benennen, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
„Ständig beschäftigt“ ist, wer z. B. permanent Kunden- oder Personalverwaltung macht. Dazu zählen nicht Mechatroniker, die lediglich bei der Bearbeitung von Reparaturaufträgen per OBD-Schnittstelle die Fehlerspeicher der Fahrzeuge auslesen.)