Die Firma intersoft consulting services AG warnt in einem Informationsschreiben zur Vorsicht im Umgang mit Zugriffsberechtigungen bei Apps.
Mit Urteil vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17) hat der Bundesgerichtshof die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess grundsätzlich für zulässig erachtet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat aufbauend auf dem bestehenden Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“ im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“ eine gezielte Förderung der Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs beschlossen...