Seit der Entscheidung des EuGH vom 07.07.2016 steht fest, dass die Überführungskosten im Rahmen der Preisdarstellung in den Endpreis einzurechnen sind und nicht mehr gesondert mit „zzgl. ÜF“ o.ä. aufgeführt werden dürfen.
Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2018 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Demzufolge wird der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.
Unter Federführung des Kfz-Landesverbandes fand am 14. April 2018 der 27. Praktische Landesleistungswettbewerb der besten Kfz-Mechatroniker-Gesellen Thüringens im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt statt.