Wir hoffen Sie auch in diesem Jahr wieder zu unserer Jahreshauptversammlung begrüßen zu dürfen. Zu Ihrer Planung möchten wir Ihnen bereits vorab den Termin mitteilen.
Es sind wieder Faxanzeigen im Umlauf die Ihnen bei Rücksendung enorme Kosten verursachen können.
Im letzten Jahr fand eine Auftaktveranstaltung zumThema BMVI-Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystem („AAS“) statt.
Zu dieser Auftaktveranstaltung der „Aktion Abbiegeassistent“ im Juli 2018 hatte das BMVI zugesagt, ein neues Förderprogramm – jenseits des „de-minimis-Programmes" und bereits für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen – auf den Weg zu bringen. Diese Ankündigung wurde nun eingelöst.
Das BMVI legte noch zum Ende des vergangenen Jahres ein neues Förderprogramm für die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen, d. h. Lkw und Busse, ab 3,5 Tonnen mit Abbiegeassistenzsystemen auf. Dieses Programm, kurz "AAS" genannt, für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen löst bei mautpflichtigen Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen das bisherige Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs ("de-minimis-Programm") ab. Davon abgesehen läuft das "de-minimis-Programm" weiter.
Ab dem 21. Januar 2019 können auf der Webseite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) Anträge für eine Förderung gestellt werden. Alle Abbiegeassistenzsysteme, welche die am 15. Oktober 2018 im Verkehrsblatt veröffentlichten technischen Kriterien erfüllen (siehe auch auf www.bmvi.de), sind förderfähig. Einzelheiten, insbesondere zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung, können auf der Webseite des BAG eingesehen werden: unter www.bag.bund.de.