Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 18.03.2019 die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe 554 (TRGS 554) "Abgase von Dieselmotoren" mit Stand Januar 2019 veröffentlicht. Sie ist für Kfz-Betriebe in allen Arbeitsbereichen relevant, in denen Dieselmotorenemissionen auftreten können.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, gerade als Handwerker sind Sie speziellen Risiken ausgesetzt.
In unserer Mitgliederinformation vom 14.01.2019 hatten wir bereits über die wesentlichen Informationen und Hinweise zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) für Kfz-Betriebe in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges informiert.