Laut einer Pressemitteilung des BGH hat sich das höchste deutsche Zivilgericht in seinem Urteil vom 24.10.2018 (Az. VIII ZR 66/17) umfassend mit bislang höchstrichterlich noch ungeklärten Fragen zum Thema Ersatzlieferung auseinandergesetzt. Der Pressemitteilung ist u.a. folgendes zu entnehmen: