Die Mindestlohnkommission hatte bereits am 26. Juni 2018 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden.
Laut einer Pressemitteilung des BGH hat sich das höchste deutsche Zivilgericht in seinem Urteil vom 24.10.2018 (Az. VIII ZR 66/17) umfassend mit bislang höchstrichterlich noch ungeklärten Fragen zum Thema Ersatzlieferung auseinandergesetzt. Der Pressemitteilung ist u.a. folgendes zu entnehmen:
Der Markt für Elektromobilität wächst. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 54 492 strombetriebene Fahrzeuge zugelassen. Das entspricht einem Plus von 117 % gegenüber dem Jahr 2016.