Mit unserer Mail vom 17.11.2017 hatten wir über die Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) ab dem 01.01.2018 anhand einer Änderung der AU-Richtlinie gemäß der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158 vom 20.09.2017 informiert.
Das BMF hat mit zwei Schreiben an den ZDK einerseits und den ZDH andererseits zu konkreten Fragestellungen der beiden Verbände Stellung genommen. Danach ist die Erfassung der EC-Karten- Umsätze in den Kassenbüchern weiterhin bei ausreichender Dokumentation erlaubt.
Die DAT-Geschäftsführung hat in der letzten Verwaltungsratssitzung einen Leitfaden mit 8 Aussagen zu Diesel-Fahrzeugen im Allgemeinen und zum Euro5-Diesel im Besonderen präsentiert. Darin werden Fakten aufgeführt und begründet, die auch in der gegenwärtigen Situation für den Erwerb eines (Euro5-) Diesel-Pkw sprechen. Das Papier ist über die DAT-Seite https://faktencheck.dat.de/abrufbar und diesem Artikel auch als PDF-Datei angefügt.