Dass eine Kfz-Werkstatt seinen Kunden bei der Vornahme einer Inspektion auf einen erforderlichen Zahnriemenwechsel hinweisen muss, ist ein alter Hut.
Entsprechend der "AU-Geräte Kalibrierrichtlinie" müssen seit dem 01.01.2019 alle bereits im Feld befindlichen Abgasmessgeräte (Viergas-/Trübungsmessgeräte) bei ihrer nächsten Befassung von einem hierfür nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert werden.
Die Digitalisierung gewinnt auch im Kfz-Gewerbe zunehmend an Bedeutung. Gemeinsam mit dem ZDK möchten wir ein Gefühl dafür bekommen, wie wir Sie zukünftig bei der Digitalisierung noch zielgerichteter unterstützen können.