Mit unserer Email vom 09.02.2018 hatten wir über die Zulassungsbeschränkung für Neufahrzeuge (leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2) ab dem 01.09.2018 informiert.
zur Information überlassen wir Ihnen beigefügt die Verordnung (EU) 2018/858 vom 30.05.2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
In früheren Informationen hatten wir bereits über die ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflichten berichtet.