Werden Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten nicht ordnungsgemäß erbracht und treten dadurch z.B. auch Schäden an anderen Teilen des Kundenfahrzeugs auf, stellt sich die Frage, ob der Werkstattkunde der von ihm mit den Arbeiten beauftragten Werkstatt zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung und Schadensbeseitigung
Dass eine Kfz-Werkstatt seinen Kunden bei der Vornahme einer Inspektion auf einen erforderlichen Zahnriemenwechsel hinweisen muss, ist ein alter Hut.
Entsprechend der "AU-Geräte Kalibrierrichtlinie" müssen seit dem 01.01.2019 alle bereits im Feld befindlichen Abgasmessgeräte (Viergas-/Trübungsmessgeräte) bei ihrer nächsten Befassung von einem hierfür nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert werden.