Auf Grund verschiedener Anfragen finden Sie im Anhang die Informationen zu „Praktika“ und betrieblichen Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen.
Zivilrecht
Der Besteller eines Werkes (Kunde) hat keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit/Urteil des BGH vom 16.03.2017 (Az: VII ZR 197/16)
Autorisierte Marken-Servicebetriebe sind verpflichtet, ihre Kunden auch im Rahmen einer in Auftrag gegebenen „kleinen“ Inspektion über sicherheitsrelevante Rückrufaktionen des Herstellers zu informieren.