Wenn ein fabrikneues Kraftfahrzeug infolge eines Sachmangels einen Unfallschaden erleidet, kann der Käufer die Lieferung eines neuen baugleichen Fahrzeugs verlangen und muss sich nicht mit einer Beseitigung der Unfallschäden zufriedengeben.
Ermittelt ein Kfz-Händler einen Gebrauchtwagen für eine Privatperson, ist die Privatperson als Verkäufer anzusehen und als Verbraucher berechtigt, die Sachmängelhaftung gegenüber dem Käufer auszuschließen.
Bei neuen Bremsprüfständen, die schon mit der ASA-Schnittstelle ausgerüstet sind, ist es in der Vergangenheit mehrfach zu Verbindungsproblemen insbesondere zu den Systemen der Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen gekommen.