Die Höhe des Standgeldanspruches einer Kfz-Werkstatt ist auf den Restwert des Fahrzeugs begrenzt / Beschluss des OLG Koblenz vom 09.03.2016 (Az: 2 U 217/15)
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat zu der in Kfz-Werkstätten immer wieder auftauchenden Frage, wie lange für ein bei einer Kfz-Werkstatt verbleibenden Unfallfahrzeug Standgeld verlangt werden kann, einen interessanten Beschluss gefasst und sinngemäß folgendes beschlossen:
Auch wenn ein Unfallfahrzeug jahrelang auf dem Werkstattgelände einer Kfz-Werkstatt verbleibt, können Standgeldkosten nicht für eine beliebig lange Zeit beansprucht werden. Der Anspruch ist unter Schadensminderungsgesichtspunkten von vornherein auf den (Rest-)Wert des Fahrzeugs begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn die Werkstatt aufgrund erfolgsversprechender Verkaufsverhandlungen zunächst nur in Aussicht gestellt hat, 9 Tage Standgeld zu berechnen und die Verkaufsverhandlungen im Anschluss scheitern.
Einwilligungserklärung des Kunden in Werbung per E-Mail hier: Erlöschen der Einwilligungserklärung durch Zeitablauf?
Die Frage, ob und wenn ja, wann eine einmal vom Kunden abgegebene Einwilligungserklärung erlischt, ist in Rechtsprechung und Literatur noch streitig. Der diskutierte Zeitrahmen, nach deren Ablauf vom Erlöschen der Einwilligungserklärung ausgegangen wird, reicht derzeit von 4 Wochen bis zu keiner zeitlichen Beschränkung. In einer neueren Entscheidung geht das AG Hamburg dann von keiner zeitlichen Beschränkung der Einwilligungserklärung aus, wenn der Werbeempfänger in regelmäßigen Abständen Werbemails erhält.
Bundestag und Bundesrat verabschiedet „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ / Spätestens ab 2020 müssen elektronische Kassen (Registrierkassen und PC-Kassensysteme) manipulationssicher sein / Schon ab dem 01.01.2017 müssen Registrierkassen der sog. „Kassenrichtlinie 2010“ entsprechen!
Mit dem vom Bundesrat und Bundestag verabschiedeten „Gesetz zum Schutz von Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ hofft der Gesetzgeber nun den Steuerbetrug mit manipulierten Ladenkassen wirksam bekämpfen zu können. Der Gesetzentwurf soll helfen, Mogeleien im Bargeldverkehr einzudämmen. Dafür sollen elektronische Registrierkassen auf ein fälschungssicheres System umgestellt werden.
1. Staat verliert hohe Summen durch manipulierte Kassen
Der Bundesrechnungshof hat seit langem Maßnahmen gegen manipulierte elektronische Kassen angemahnt. Der Staat verliert nämlich hohe Summen, weil Unternehmen ihre Umsätze sowohl mit manipulierten Kassen als auch mit Schummel-Software oder mit fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfassen. Dies gilt vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil. Um das zu unterbinden hat man der gesamten Wirtschaft ein Gesetz zur Verhinderung von Kassenmanipulation auferlegt!