Die am 11.03.2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase bringt für Kfz-Werkstätten und Autohäuser einige Neuerungen mit sich. Ziel der Verordnung ist es, die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) bis 2030 um zwei Drittel gegenüber 2014 zu reduzieren.