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Corona-Krise – Eine aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes ausgesprochene außerordentliche Kündigung ist wirksam
In einem aktuellen Urteil hat das Arbeitsgericht (ArbG) Köln zur Frage, ob einem Arbeitnehmer wegen der Weigerung eine Maske zu tragen, sinngemäß folgende, interessante Entscheidung getroffen: