Entsprechend der "AU-Geräte Kalibrierrichtlinie" müssen seit dem 01.01.2019 alle bereits im Feld befindlichen Abgasmessgeräte (Viergas-/Trübungsmessgeräte) bei ihrer nächsten Befassung von einem hierfür nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert werden.