Nachdem die 4. EU-Geldwäscherichtlinie im deutschen Geldwäschegesetz (GwG) umgesetzt wurde und auch die Aufsichtsbehörden ihr Merkblatt an das neu gefasste GWG angepasst haben, ist nunmehr auch eine Überarbeitung des ZDK-Merkblatts erfolgt.
Wie bereits in unserem Beitrag mitgeteilt, wurde das Formular „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung“ überarbeitet.
Wir freuen uns Ihnen die Sonderausgabe der Mitgliederzeitung zur Gesellenfreisprechung am 02.02.2019 zu übersenden.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Fahrzeugkauf regelmäßig der Firmensitz des Verkäufers.