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Zivilrecht/Schadensrecht

Die Höhe des Standgeldanspruches einer Kfz-Werkstatt ist auf den Restwert des Fahrzeugs begrenzt / Beschluss des OLG Koblenz vom 09.03.2016 (Az: 2 U 217/15)

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat zu der in Kfz-Werkstätten immer wieder auftauchenden Frage, wie lange für ein bei einer Kfz-Werkstatt verbleibenden Unfallfahrzeug Standgeld verlangt werden kann, einen interessanten Beschluss gefasst und sinngemäß folgendes beschlossen:

Auch wenn ein Unfallfahrzeug jahrelang auf dem Werkstattgelände einer Kfz-Werkstatt verbleibt, können Standgeldkosten nicht für eine beliebig lange Zeit beansprucht werden. Der Anspruch ist unter Schadensminderungsgesichtspunkten von vornherein auf den (Rest-)Wert des Fahrzeugs begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn die Werkstatt aufgrund erfolgsversprechender Verkaufsverhandlungen zunächst nur in Aussicht gestellt hat, 9 Tage Standgeld zu berechnen und die Verkaufsverhandlungen im Anschluss scheitern.

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