Wir freuen uns Ihnen die Sonderausgabe der Mitgliederzeitung zur Gesellenfreisprechung am 02.02.2019 zu übersenden.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Fahrzeugkauf regelmäßig der Firmensitz des Verkäufers.
Wie unter anderem durch die ZDK-Pressemeldung "Hardware-Nachrüstung für Diesel ist der richtige Weg" vom 14.12.2018 kommuniziert wurde, nimmt das Thema Hardwarenachrüstung im Bereich Pkw und leichte Nutzfahrzeuge immer mehr Fahrt auf.