Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Mindestalter: | 16 |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | nein |
Beinhaltet Klasse: | AM |
Altersstufung: | Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt. |
"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motoleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: | 24 Jahre |
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A |
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Vorbesitz: | nicht erforderlich |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Beinhaltet Klasse: | A1, A2, AM |
Wir sind perfekter Ansprechpartner für deine mobile Zukunft!
Egal ob PKW-Führerschein (B & BE), Moped- und Mofa-Führerschein (AM, A1 & A2), Motorrad-Führerschein (A) oder Traktor (T) unsere bestens ausgebildeten Fahrlehrer sind dein Ansprechpartner in Theorie und Praxis und begleiten dich in ihrer sachlichen&freundlichen Art bestens auf die Anforderungen im Straßenverkehr vor.
Unsere modernen und zeitgemäßen Unterrichtsmaterialien und Fahrzeuge garantieren hierbei eine professionelle Ausbildung und ein großes Fahrvergnügen.
Wir stehen dir in allen Fragen rund um den Führerschein jederzeit gern zur Verfügung und freuen uns auf deinen Besuch in unserer Fahrschule!
Ausbildung auch in unserer Filiale in der Bahnhofstraße 16a in Suhl!
Aktuelle Fahrschultermine
7-Tage "Kompaktkurs-Theorie"
"Osterferien-Kompaktkurs Theorie"
in unserer Filiale in Meiningen oder in Suhl
07.04.2025 bis 15.04.2025
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Die Fahrschule der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Südthüringen ist zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung. Zugelassen durch die Zertifizierungsstelle des TÜV Thüringen e.V. - von der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Die konforme Anwendung der §§ 176 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV - wurde nachgewiesen und wird gemäß Zertifizierungsverfahren bescheinigt.
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*ist ein Unternehmen der GFK mbH.