wie bereits in unserer Mitgliederinformation vom 13.02.2019 mitgeteilt wurde das Formular „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung“ überarbeitet.
Wir freuen uns Ihnen die Sonderausgabe der Mitgliederzeitung zur Gesellenfreisprechung am 02.02.2019 zu übersenden.
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Fahrzeugkauf regelmäßig der Firmensitz des Verkäufers.