Wie schon mit unserer Mitgliederinformation vom 12.08.2022 berichtet, ist das sog. „deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie“ mit zahlreichen Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) am 01.08.2022 in Kraft getreten, was nun für einige zusätzliche Nachweispflichten beim Abschluss von neuen Arbeitsverträgen sorgt.
Mit dem EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie-Umsetzungsgesetz werden nun die im deutschen Nachweisgesetz bislang schon statuierten Pflichten des Arbeitgebers zur Information des jeweiligen Beschäftigten über die wesentlichen Arbeitsbedingungen erweitert und die Fristen für die Information an den Beschäftigten geändert
Das Ende der Doppelprüfung von Messgeräten für die Abgasuntersuchung ist nahe: Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 7. Juli einer Änderung der Mess- und Eichverordnung zugestimmt.