In unserer Mitgliederinformation vom 14.01.2019 hatten wir bereits über die wesentlichen Informationen und Hinweise zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) für Kfz-Betriebe in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges informiert.
Die Unfallverhütungsvorschrift fordert vom Unternehmen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl an Ersthelfern zur Verfügung steht.
Nach langem Drängen von Seiten der Kfz-Innung fand am 16. April 2019 endlich eine Aussprache mit der Handwerkskammer Südthüringen und dem Schulamt Schmalkalden-Meiningen statt.