In seinen Beschlüssen vom 02.08. und 20.09.2017 (Az. 6 U 5/17) hat sich das OLG Bamberg mit der Frage befasst, ob eine Ersatzlieferung eines mit einem Abgassachmangel versehenen VW Tiguan der 1. Generation unmöglich ist, wenn der entsprechende Fahrzeugtyp inzwischen nichtmehr hergestellt wird und durch ein neues Modell mit einer anderen Motorisierung ersetzt worden ist.
Für Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien i.S.d. § 443 BGB hat der Gesetzgeber Sonderbestimmungen erlassen (bis Ende 2017 geregelt in § 477 BGB, seit 2018 geregelt in § 479 BGB).
Aufgrund von Nachfragen aus der Verbandsorganisation hat der ZDK die für Kfz-Betriebe wesentlichen Pflichten bezüglich des Abfallmanagements in einem Merkblatt zusammengefasst.