Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse des Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter | 18 17 beim begleitenden Fahren 17 bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher mpU) |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Beinhaltet Klasse | AM, L |
Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkaftfahrzeuge mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
- wer außerhalb der unten genannten Länder fährt, begeht eine Straftat, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Mindestalter: | 15 Jahre * |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | Nein |
Beinhaltet Klasse: | Keine |
* gilt nur für Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg
Mindestalter: | 18 |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | nein |
Beinhaltet Klasse: | A1, AM |
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