Ergänzend zu unserer Mitgliederinformation - Umsetzung der Vorschriften für Bremsprüfstände stellen wir Ihnen hiermit..
In den vergangenen Monaten haben wir mehrfach über die Vorgaben zur Durchführung der Stückprüfung und Kalibrierung unter anderem der Bremsprüfstände informiert.
Erteilt ein Werkstattkunde einen Reparaturauftrag für ein Fahrzeug, das nicht in seinem Eigentum steht, und entsteht zwischen den Vertragsparteien Streit über noch offene Zahlungen, kann der Eigentümer des Fahrzeugs von der Werkstatt zwar dessen Herausgabe verlangen, der Herausgabeanspruch erstreckt sich aber nicht auf die von der Werkstatt verbauten Teile.