im Folgenden GFK genannt.
1. Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung bzw. Bestellung bei der GFK, werden die Teilnahmebedingungen der GFK anerkannt.
Der GFK gegenüber angegebene Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
Bestellungen und Anmeldungen zur Teilnahme an Veranstaltungen sollten schriftlich, möglichst unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke erfolgen.
Anmeldungen für Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs berücksichtigt. Der Eingang der Anmeldung wird nicht noch einmal bestätigt.
Dafür erhält der Anmeldende bzw. Teilnehmer eine Einladung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.
Damit gilt der Vertrag als zustande gekommen.
2. Zahlungsbedingungen
Die Seminargebühren für Veranstaltungen sowie Entgelte für Materialien sind sofort nach Rechnungsstellung, ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer an die GFK zu bezahlen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Stornierungen / Absagen / Umbuchungen
Die GFK führt alle von ihr angebotenen Veranstaltungen stets mit dem Ziel durch, dem Teilnehmer den größtmöglichen Nutzen zu vermitteln.
Bei zu geringen Teilnehmerzahlen kann dieser Zweck, unter Umständen, nicht mehr gewährleistet werden.
Daher behält sich die GFK vor, in solchen oder anderen wichtigen Fällen, Veranstaltungen - auch kurzfristig - abzusagen.
Bereits entrichtete Seminargebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Bei allen Veranstaltungen gilt: Anmeldungen können bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.
Bei Stornierung ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % Stornogebühren an.
Bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Verlassen werden 100 % der Gebühr in Rechnung gestellt.
Insbesondere ist die Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen kein Rückstrittsgrund.
Selbstverständlich kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.
4. Änderungen
Die GFK behält sich vor, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten zu verpflichten und Orts-und Terminveränderungen vorzunehmen. Die Teilnehmer werden hierüber unverzüglich informiert.
5. Unterlagen / Veranstaltungsinhalte
Die GFK bemüht sich stets, einwandfreie Unterlagen und hochqualifizierte Referenten zur Verfügung zu stellen.
Für Fehler in den Unterlagen oder Fehler der Referenten sowie für sämtliche Veranstaltungsinhalte wird keine Haftung übernommen.
Die Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Kopien hieraus - auch auszugsweise - sind nur nach schriftlicher Einwilligung durch die GFK zulässig.
6. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Meiningen, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist.
Die GFK haftet im Höchstfall in der Höhe bereits gezahlter Gebühren.
Die Haftung für höhere Gewalt, jede Art von Schadensersatz, soweit leichte Fahrlässigkeit vorliegt, sowie für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen, sofern der Anspruch nicht aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit besteht.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Bestimmungen eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsabschluss bedacht hätten.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gerade in besonders stressigen Zeiten ist es für Sie als Arbeitnehmer und Manager wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Wir bieten ihnen daher in unseren Seminaren zur Mitarbeiterführung viel Wissen rund um Selbstmanagement sowie Optimierung des eigenen Führungsstils und Mitarbeitermotivation - zugeschnitten auf unterschiedliche Betriebsgrößen.
Dauer: 1 Tag
Teilnahmegebühr: auf Anfrage
Themenübersicht:
1. Kfz-Schadensrecht
a) Haftpflichtschadenrecht
- Neue Regulierungstendenzen und Kürzungen der Haftpflichtversicherer.
- Die Abrechnung des Reparaturschadens nach Gutachten/elektronische Prüfberichte.
- Die Abrechnung des Totalschadens nach Gutachten/Überprüfung von Wiederbeschaffungswerten und Restwerten.
- Wertminderung
- Abschleppkosten
- Mietwagenkosten (aktuelle BGH-Rechtsprechung)
- Sonderfälle: Neufahrzeugersatz, 130%-Fälle
b) Kaskoschaden
- Abzüge bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag und Gutachten.
- Abzüge beim Glasschaden.
- Kombinierte Abrechnung bei Mithaftungsfällen.
2. Kaufrecht
Aktuelle Probleme und Rechtsprechung, insbesondere zu Sachmangel, Nachbesserung, Ersatzlieferung und Rücktritt.
3. Werkstattrecht
Aktuelle Probleme und Rechtsprechung, insbesondere zum Erfüllungsort der Nachbesserung (Werkstatt oder
Kundenwohnsitz) und zu Nutzungsausfallkosten/Mietwagenkosten während der Nachbesserung der Werkleistung.
4. Probleme bei Formularen mit Abtretungserklärung
Unwirksamkeit von Formularen nach dem Urteil des BGH vom 07.06.2011, AZ: VI 260/10.
Dauer: 1 Tag
Teilnahmegebühr: auf Anfrage