Mit unserer Mitgliederinformationen vom 09.03.2021 und vom 03.05.2021 hatten wir über das neue Reifenlabel und die ZDK Broschüre „Das neue Reifenlabel - Kennzeichnungspflicht von Reifen ab dem 01.05.2021“ informiert.
Bereits kurz nach Beginn der Pandemie hatte der Gesetzgeber einen befristeten erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen bzw. die entsprechenden Voraussetzungen herabgesetzt (z.B. Vorliegen eines lediglich 10 %-igen Arbeitsausfalls, kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden).
Der Umweltbonus dient seit seiner Einführung 2016 der Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.