In den letzten Jahren haben wir wiederholt darüber informiert, dass aufgrund der Neufassung der Bremsprüfstandsrichtlinie aus dem Jahr 2011 ab dem 01.01.2020 nur noch solche Bremsprüfstände (BPS) für die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) verwendet werden dürfen,