Geldwäscheprävention DruckenNachdem die 4. EU-Geldwäscherichtlinie im deutschen Geldwäschegesetz (GwG) umgesetzt wurde und auch die Aufsichtsbehörden ihr Merkblatt an das neu gefasste GWG angepasst haben, ist nunmehr auch eine Überarbeitung des ZDK-Merkblatts erfolgt. Anmelden, um den ganzen Beitrag zu lesen