Autorisierte Marken-Servicebetriebe sind verpflichtet, ihre Kunden auch im Rahmen einer in Auftrag gegebenen „kleinen“ Inspektion über sicherheitsrelevante Rückrufaktionen des Herstellers zu informieren.
Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Kundenfahrzeug um ein Fahrzeug handelt, das nicht über einen offiziellen Importeur nach Deutschland eingeführt worden ist (sog. „Grauimport“).