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Unfallschadenabrechnung - Kleinteilepauschale

Versicherer greifen immer häufiger die s.g. Kleinteilepauschale in Höhe von in der Regel 2 % in Rechnungen über die Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs an und behaupten, dass die sich dahinter verbergenden Teile entweder gesondert abzurechnen sind oder – wenn dies nicht möglich ist – den Gemeinkosten zuzurechnen sind. Der ZDK stellt sich dieser Auffassung entgegen.

 

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